Präambel
Gelbe Auto Grundgesetz
Im Bewusstsein der Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, alle Beteiligten als gleichberechtigtes Glied innerhalb eines Autos dem Frieden der Fahrt zu dienen, wurde mit Kraft der verfassungsgebenden Gewalt dieses Gelbes-Auto-Gesetzbuch geschaffen.
Die Personen am Lenkrad, im Beifahrersitz, in der hinteren Reihe und in gegebenenfalls weiteren Sitzplätzen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit des Spiels vollendet.
Damit gilt dieses Gelbes-Auto-Gesetz für jede Person, die in einem Auto sitzt und das Spiel begonnen wurde durch das Losfahren.
Gesetzgebung
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Artikel 1 Beginn des Spiels
Das Spiel beginnt sobald sich mindestens 2 Personen in einem Kraftfahrzeug mit der Intention die baldige Fahrt anzutreten befinden und während der Fahrt.
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Artikel 2 Ablauf
(1) 1 Wenn ein Gelbes Auto erblickt wird, darf eine Person einer anderen Person einen leichten Schlag auf den Oberarm oder auf den Oberschenkel geben. 2 Dabei muss „Gelbes Auto“ laut und verständlich gesagt werden.
(2) Wenn mehrere Personen ein Gelbes Auto erblicken, darf nur die Person, die als erstes „Gelbes Auto“ gesagt hat, den Schlag ausführen.
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Artikel 3 Farbpalette
(1) Das Gelbe Auto muss von allen Parteien als solches anerkannt werden. Als Referenz kann die Farbpalette der Abbildung 1 genutzt werden. Ansonsten zählt es nicht als Gelbes Auto.
(2) Wenn der Farbton, des erblickten Gelben Autos, nicht auf der Farbpalette vorhanden ist und eine Partei dessen Gültigkeit anfechtet, dann muss ein Antrag an das Oberste Gelbe Auto Gericht gestellt werden.
(3) 1 Eine schnellere Entscheidung ist gewährleistet durch eine Mehrheitsabstimmung aller anwesenden Parteien im Kraftfahrzeug. 2 Im Falle, dass die anwesenden Parteien nur zu zweit sind oder das Ergebnis unentschieden ist bei mehreren, ist diese Gelbe Auto Sichtung als ungültig zu deklarieren.
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Artikel 4 Schlagrecht
(1) Das gelbe Auto muss für alle Parteien sichtbar seien oder zumindest der Standort nachvollziehbar erläutert, damit ein Schlag ausgeführt werden darf.
(2) Wenn eine Partei das gelbe Auto nicht sehen konnte und nachweisen kann, dass dieses tatsächlich nicht vorhanden war, darf ein Schlag zurückgegeben werden.
(3) Wenn das gelbe Auto nicht den Vorgaben nach Artikel 3 entspricht, darf ein leichter Schlag zurückgegeben werden, von der zuerst geschlagenen Person.
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Artikel 5 Ausnahmen
(1) Postwagen, ADAC, Taxis und gelbe Autos von größeren Ketten, zählen nicht zu gelben Autos. Siehe dafür auch Abbildung 2.
(2) 1 Das Auto muss in die Kategorie PKW zugeordnet sein. 2 Dementsprechend zählt ein LKW nicht als Gelbes Auto.
(3) Bei Autos wo der Anteil gelber Farbe weniger als 50 % beträgt, muss dem Schlag ein sanftes Streichen folgen, damit dies nur ein halber Schlag ist.
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Artikel 6 Beendigung des Spiels
1 Das Spiel ist beendet, sobald das Kraftfahrzeug zum längerem Anhalten gekommen ist. 2 Ebenfalls ist das Spiel beendet, wenn eine Partei nicht mehr teilnehmen möchte.
Abbildung 1: Aktuelle genehmigte Farbpalette (Stand Oktober 2024)
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Abbildung 2: Ausnahmen Beispiele (Stand Oktober 2024)